Textilimport aus China 2027: Diese EU-Regeln kommen auf Importeure zu
Ab 14. Dezember 2027 gilt das EU-Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit, bis Juni 2027 setzen die Staaten die Herstellerverantwortung für Textilien um. Was Marken und Händler jetzt vorbereiten sollten.
Angebot anfordernFür Bekleidung aus China ändert sich 2027 weniger beim Zoll als bei der Frage, was Importeure über ihre Ware wissen und belegen müssen. Hier die Termine, die für Marken, Textilveredler und Händler zählen, mit Stand 27. Oktober 2026. Rechtsberatung ersetzt dieser Überblick nicht.
14. Dezember 2027: Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit
Die Verordnung (EU) 2024/3015 gilt ab dem 14. Dezember 2027. Ab dann dürfen Produkte, die ganz oder teilweise in Zwangsarbeit hergestellt wurden, in der EU weder in Verkehr gebracht noch ausgeführt werden. Stellt eine Behörde nach einer Untersuchung einen Verstoß fest, muss die Ware vom Markt genommen und entsorgt werden. Das Verbot gilt für alles, was ab diesem Tag bereitgestellt wird, also auch für Ware, die vorher importiert wurde und noch im Lager liegt. Am 26. Juni 2026 hat die Kommission Leitlinien dazu veröffentlicht.
Für Bekleidung heißt das: Es reicht nicht, die Nähfabrik zu kennen. Gefragt wird nach der ganzen Kette bis zu Stoff und Garn, bei Baumwolle auch nach der Herkunft der Faser. Wer jetzt mit Lieferanten Herkunftsnachweise für Stoffe vereinbart, hat im Dezember 2027 keine Lücke.
17. Juni 2027: Herstellerverantwortung für Textilien
Mit der Richtlinie (EU) 2025/1892 wird eine erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Bekleidung, Accessoires, Schuhe und Heimtextilien eingeführt, ähnlich wie bei Verpackungen. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis 17. Juni 2027 in nationales Recht umsetzen. Die Rücknahmesysteme müssen 30 Monate nach Inkrafttreten stehen, also bis 17. April 2028. Wer Textilien in einem Land als Erster bereitstellt, muss sich dann registrieren und Gebühren zahlen. Wie genau das in Deutschland und den anderen Ländern aussieht, ist noch offen.
Ende 2027: Ökodesign-Regeln und digitaler Produktpass
Die Kommission plant den Ökodesign-Rechtsakt für Textilien für das vierte Quartal 2027. Er soll Anforderungen etwa an Haltbarkeit und Recyclingfähigkeit festlegen und den digitalen Produktpass für Bekleidung einführen. Gelten wird er frühestens 18 Monate nach Inkrafttreten. 2027 ist also das Jahr, in dem die Regeln feststehen, nicht das Jahr, in dem sie greifen. Bereits seit Juli 2026 dürfen große Unternehmen unverkaufte Bekleidung nicht mehr vernichten.
Zoll auf Kleinsendungen: für B2B kaum relevant
Seit 1. Juli 2026 erhebt die EU 3 € Zoll je Warenposition auf Sendungen bis 150 €, zunächst bis Juli 2028. Das trifft vor allem Online-Plattformen, die einzeln an Verbraucher schicken. Für Serienimporte im Karton oder Container ändert sich nichts, sie waren schon immer zollpflichtig. Für Marken, die gegen Billigplattformen antreten, verschiebt sich aber der Preisabstand ein wenig.
Checkliste für 2027
- Herkunft von Stoff und Garn für jeden Artikel beim Lieferanten anfragen und ablegen
- Klären, wer in welchem Land als Erstinverkehrbringer gilt, das ist für die Textil-EPR wichtig
- Materialangaben, Faserzusammensetzung und Pflegehinweise sauber dokumentieren, das hilft später beim Produktpass
- Nachbestellungen zum chinesischen Neujahr am 6. Februar 2027 früh planen
Bei DS Trading kennt unser Team in China die Produzenten persönlich und kann Stoffherkunft und Produktion vor Ort nachprüfen. Ein deutschsprachiger Ansprechpartner geht mit Ihnen durch, welche Nachweise Ihr Artikel braucht. Lieferung DDP, Rechnung aus Hamburg. Zum Zeitplan rund um das Frühlingsfest: Chinesisches Neujahr 2027. Zur Kennzeichnung: Textilkennzeichnung beim Import.
Häufige Fragen
Ab wann gilt das EU-Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit?
Ab dem 14. Dezember 2027. Es gilt auch für Ware, die vorher importiert wurde und noch auf Lager liegt.
Was ist die Textil-EPR?
Eine erweiterte Herstellerverantwortung für Bekleidung, Accessoires, Schuhe und Heimtextilien. Wer Textilien in einem EU-Land erstmals bereitstellt, beteiligt sich an Sammlung und Verwertung. Die Staaten setzen die Richtlinie bis 17. Juni 2027 um.
Kommt der digitale Produktpass für Bekleidung 2027?
Der Rechtsakt ist für Ende 2027 geplant. Anwenden müssen Unternehmen ihn frühestens 18 Monate danach.
Ändert der 3-€-Zoll auf Kleinsendungen etwas für B2B-Importe?
Nein. Er betrifft Sendungen bis 150 €, die meist an Verbraucher gehen. Serienimporte waren schon vorher regulär zollpflichtig.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/3015 über das Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten ProduktenEuropäische Union · 12.12.2024 · Zugriff 27.10.2026
- Richtlinie (EU) 2025/1892 zur Änderung der AbfallrahmenrichtlinieEuropäische Union · 10.09.2025 · Zugriff 27.10.2026
- Textile Apparel and the Digital Product PassportEuropäische Kommission · laufend aktualisiert · Zugriff 27.10.2026
- Ban on destruction of unsold clothes and shoes enters into applicationEuropäische Kommission · 17.07.2026 · Zugriff 27.10.2026
- Ensuring fairness and safety: €3 customs duty for low-value parcelsEuropäische Kommission · 29.06.2026 · Zugriff 27.10.2026
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